Ev. Religion / LER

Allgemeine Informationen
Alle Schüler:innen können von Klasse 1-6 am Evangelischen Religionsunterricht freiwillig teilnehmen. Ab der fünften Jahrgangsstufe wird das Unterrichtsfach LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde) angeboten. Die Schüler:innen haben nun drei Möglichkeiten:
1) Sie nehmen nur am LER-Unterricht teil.
2) Sie nehmen nur am Religionsunterricht teil.
3) Sie nehmen an beiden Fächern teil.
Die Teilnahme an einem der beiden Fächer LER oder Religion ist verpflichtend.
Evangelischer Religionsunterricht
Der Evangelische Religionsunterricht ist ein Angebot der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg für alle Schüler:innen ab Klasse 1. Im Religionsunterricht lernen sie verschiedene Religionen kennen und beschäftigen sich vertiefend mit dem Christentum. Unabhängig vom Rahmenlehrplan ist im Religionsunterricht immer Zeit und Raum für Fragen und Interessen der Schüler:innen. Kritische Äußerungen laden uns dazu ein, über den Glauben nachzudenken und unseren Denkhorizont zu erweitern. Alle sind im Religionsunterricht willkommen, ganz gleich welcher Konfession und auch ohne Bekenntnis.
LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde)
Im verbindlichen LER-Unterricht ab Klasse 5 betrachten wir wichtige Fragen des Lebens. Wer bin ich? Wie will ich leben? Was ist mir wichtig? Was kann ich tun? … Die Schüler:innen tauschen sich über unterschiedliche Meinungen zu lebensnahen Themen (z.B. Freundschaft, Glück) aus. Auf dieses Weise lernen sie, ihre eigene Meinung zu begründen.
Das Fach LER wird bekenntnisfrei unterrichtet. Das heißt, dass die großen Weltreligionen gleichwertig im Unterricht nebeneinander betrachtet werden.
An- und Abmeldung
Die An- oder Abmeldung zum Religionsunterricht oder die Freistellung von LER sind rechtzeitig vor Ende des Unterrichts im Schulhalbjahr zum nächsten Schulhalbjahr schriftlich zu erklären (siehe Formulare).
Formulare
ANMELDUNG – Ev. Religionsunterricht
ABMELDUNG – Ev. Religionsunterricht
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG)
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/informationen_zum_religionsunterricht_teil_1.pdf